Eröffnung des Verfahrens
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH
Nürtingen
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat über das Vermögen der IBS Industriebedarf Schietinger GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 31.07.2009, Aktenzeichen 2 IN 214/09.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 31.07.2009
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Az.: 2 IN 214/09
[image001]
Amtsgericht Esslingen
Beschluss vom 31.07.2009
Über das Vermögen der
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH,
Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen (AG Ulm, HRB 4079),
vertreten durch:
Ralf Schietinger, Am Vogelherd 4, 72589 Westerheim, (Geschäftsführer),
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2009, um 09:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Frank Raff, Heilbronner Str. 86, 70182 Stuttgart,
Tel.: 0711/259729-0, Fax: 0711/259729-999.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2009 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage des Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin), und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
ist am
Montag, 12.10.2009, 09:30 Uhr, Saal 1, Insolvenzgericht,
Strohstraße 5, 73728 Esslingen
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters, § 57 InsO
- den Gläubigerausschuss, § 68 InsO
- die Bestimmung der Hinterlegungsstelle, § 149 InsO
- die Verwertung der Insolvenzmasse, § 159 InsO
- die Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen, §§160,161 InsO
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens, § 157
InsO
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO).
§ 160 Abs. 1 InsO: Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung des
Gläubigerausschusses einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die
für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind. Ist ein
Gläubigerausschuss nicht bestellt, so ist die Zustimmung der
Gläubigerversammlung einzuholen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden
Zustellungen, beginnend mit der Zustellung nach § 30 Abs.2 InsO, durchzuführen
und dem Insolvenzgericht die Zustellungsnachweise vorzulegen.
Hinweis:
Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Schlotz-Pissarek
Richter am Amtsgericht
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Amtsgericht Esslingen
Beschluss vom 31.07.2009
Über das Vermögen der
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH,
Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen (AG Ulm, HRB 4079),
vertreten durch:
Ralf Schietinger, Am Vogelherd 4, 72589 Westerheim, (Geschäftsführer),
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2009, um 09:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Frank Raff, Heilbronner Str. 86, 70182 Stuttgart,
Tel.: 0711/259729-0, Fax: 0711/259729-999.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2009 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage des Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin), und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
ist am
Montag, 12.10.2009, 09:30 Uhr, Saal 1, Insolvenzgericht,
Strohstraße 5, 73728 Esslingen
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters, § 57 InsO
- den Gläubigerausschuss, § 68 InsO
- die Bestimmung der Hinterlegungsstelle, § 149 InsO
- die Verwertung der Insolvenzmasse, § 159 InsO
- die Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen, §§160,161 InsO
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens, § 157
InsO
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO).
§ 160 Abs. 1 InsO: Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung des
Gläubigerausschusses einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die
für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind. Ist ein
Gläubigerausschuss nicht bestellt, so ist die Zustimmung der
Gläubigerversammlung einzuholen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden
Zustellungen, beginnend mit der Zustellung nach § 30 Abs.2 InsO, durchzuführen
und dem Insolvenzgericht die Zustellungsnachweise vorzulegen.
Hinweis:
Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Schlotz-Pissarek
Richter am Amtsgericht