Forderungsprüfung
I.C. Industrial Company GmbH
Mannheim
Das Amtsgericht Mannheim hat zur I.C. Industrial Company GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2025, Aktenzeichen 1 IN 1149/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 1149/19
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 726304
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 10.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Arbeitnehmerüberlassung, das Lagermanagement, die Kommissionierung, die Abbruch-Demontage, die Durchführung von Lagerarbeiten, die Gebäude- und Industriereinigung, die Durchführung von Reinigungsarbeiten aller Art, die Durchführung von Schweißtechnikarbeiten und reinen Schweißarbeiten sowie die Industriemontage.
Veröffentlichungstext
1 IN 1149/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I.C. Industrial Company GmbH, Carl-Reuther-Str. 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Gesellschafter Aras Taha
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 726304
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51 - 96 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 09.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I.C. Industrial Company GmbH, Carl-Reuther-Str. 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Gesellschafter Aras Taha
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 726304
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51 - 96 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 09.07.2025