Forderungsprüfung

Genki Vital Deutschland GmbH

Mannheim

Das Amtsgericht Mannheim hat zur Genki Vital Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 2 IN 1106/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1106/23
Registerbezug
Mannheim, HRB 728520
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der An- und Verkauf, der Im- und Export und der Vertrieb von Textilfabrikaten und -erzeugnissen sowie sonstiger Produkte im Gesundheits-, Therapie- und Wellnessbereich, die Entwicklung und Durchführung, Schulung von Therapien, Dienstleistungen und Anwendungen im Gesundheits-, Therapie- und Wellnessbereich.

Veröffentlichungstext

2 IN 1106/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Genki Vital Deutschland GmbH, Q 6, 9, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Walter Bestel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 728520
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 05.11.2026
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