Sicherungsmaßnahme
Hype 16 GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Hype 16 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 1794/25 H-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1794/25 H-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 130342
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 19.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Ralph Krone
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Gastronomiegewerbes - Shisha-Lounge (Bar- und Speiserestaurant) und der Verkauf von Shishas, Tabak, Kohle und weiterem Zubehör.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1794/25 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hype 16 GmbH, Leipziger Straße 16, 60487 Frankfurt am Main, Shisha-Lounge (AG Frankfurt am Main, HRB 130342), vertr. d.: Mostafa Oolfati Yegane, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2026 um 09:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2026