Forderungsprüfung

Holtmann´s Gastronomie Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Holtmann´s Gastronomie Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.06.2019, Aktenzeichen 72 IN 97/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
72 IN 97/18
Registerbezug
Köln, HRB HRB 88721
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.06.2019
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
das Halten von Anteilen an Gesellschaften und die Übernahme der Haftung in Kommanditgesellschaften, deren Geschäftszweck sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sowie gastronomischen Dienstleistungen aller Art erstreckt
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 97/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Holtmann´s Gastronomie Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), An der
Rechtschule 1, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Michael Holtmann

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch
nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag
ist

Freitag,der 06.09.2019.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 06.08.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.

Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

72 IN 97/18
Amtsgericht Köln, 06.06.2019

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Sicherungsmaßnahme
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