Aufhebung des Verfahrens

Holtmann's Gastronomie Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Holtmann's Gastronomie Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen 72 IN 97/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
72 IN 97/18
Registerbezug
Köln, HRB 88721
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.04.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Dr. Dirk Wegener
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
das Halten von Anteilen an Gesellschaften und die Übernahme der Haftung in Kommanditgesellschaften, deren Geschäftszweck sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sowie gastronomischen Dienstleistungen aller Art erstreckt
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 97/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Holtmann's Gastronomie Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), An der Rechtschule 1, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arnaud Hodonou-Pfeifer, Dünnwalder Str. 36, 51063 Köln

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Michael Holtmann, Parkstr. 19, 50968 Köln

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Erna-Scheffler-Str 3, 51103 Köln

wird heute, am 13.04.2026, um 15:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

72 IN 97/18
Amtsgericht Köln, 13.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Sicherungsmaßnahme
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