Forderungsprüfung

HIK Systeme und Module GmbH

Rahden

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur HIK Systeme und Module GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2024, Aktenzeichen 43 IN 718/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 718/19
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 9720
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.11.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verarbeitung von Stahl, Edelstahl und Aluminium, sowie Sonderlegierungen; zur Herstellung von individuellen Stahl- und Maschinenkonstruktionen, sowie Maschinen- und Ausrüstungen für Abwasser- und Wasserbehandlungsanlagen und den dazugehörigen Dienstleistungen wie Reparatur, Wartung und Instandsetzung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert und Herrn Thomas Ebert

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

43 IN 718/19
Amtsgericht Bielefeld, 08.11.2024

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme
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