Sicherungsmaßnahme

HIK Systeme und Module GmbH

Rahden

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur HIK Systeme und Module GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2019, Aktenzeichen 43 IN 718/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 718/19
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB HRB 9720
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.09.2019
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stefan Meyer
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verarbeitung von Stahl, Edelstahl und Aluminium, sowie Sonderlegierungen; zur Herstellung von individuellen Stahl- und Maschinenkonstruktionen, sowie Maschinen- und Ausrüstungen für Abwasser- und Wasserbehandlungsanlagen und den dazugehörigen Dienstleistungen wie Reparatur, Wartung und Instandsetzung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720
eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert und Herrn
Thomas Ebert

Geschäftszweig: Verarbeitung von Stahl, Edelstahl und Aluminium u.a.

ist am 17.09.2019, um 09:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr.
7, 32312 Lübbecke bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 718/19
Amtsgericht Bielefeld, 17.09.2019

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme
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