Sicherungsmaßnahme

HIK Systeme und Module GmbH

Rahden

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur HIK Systeme und Module GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2019, Aktenzeichen 43 IN 718/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 718/19
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB HRB 9720
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.09.2019
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verarbeitung von Stahl, Edelstahl und Aluminium, sowie Sonderlegierungen; zur Herstellung von individuellen Stahl- und Maschinenkonstruktionen, sowie Maschinen- und Ausrüstungen für Abwasser- und Wasserbehandlungsanlagen und den dazugehörigen Dienstleistungen wie Reparatur, Wartung und Instandsetzung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720
eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert und Herrn
Thomas Ebert

Geschäftszweig: Verarbeitung von Stahl, Edelstahl und Aluminium u.a.

ist am 23.09.2019, um 09:35 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Die nachfolgend bezeichneten Gegenstände, deren Aussonderung verlangt werden
könnten oder die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 erfasst würden
- d.h. bewegliche Sachen im Besitz der Insolvenzverwalterin/des
Insolvenzverwalters, an denen ein Absonderungsrecht besteht, sowie Forderungen
mit Ausnahme der in § 166 Abs. 3 InsO genannten, welche die Schuldnerin zur
Sicherung eines Anspruchs abgetreten hat -, dürfen von den Gläubigern nicht
verwertet oder eingezogen werden. Diese Gegenstände dürfen vom vorläufigen
Insolvenzverwalter nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Fortführung des
schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, da sie hierfür von erheblicher
Bedeutung sind.

Im Übrigen gilt der Beschluss vom 17.09.2019 fort.

43 IN 718/19
Amtsgericht Bielefeld, 23.09.2019

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme
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