Vergütungsfestsetzung

HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 67b IN 258/10.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 258/10
Registerbezug
Hamburg, HRA 96465
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
18.03.2026
Rechtsform
KG
Insolvenzverwalter
Dr. Sven-Holger Undritz

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses 53.10. Special Assets GmbH, An der Alster 42, 20099 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Ahrens (vormals "Lloyd Fonds Special Assest GmbH") als geschäftsführende Kommandidistin der "Air Fuhlsbüttel" Flugzeugfonds GmbH & Co.KG wie folgt festgesetzt.

zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen
Endbetrag

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.

67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 17.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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