Forderungsprüfung
HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.03.2021, Aktenzeichen 67b IN 258/10.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 258/10
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 96465
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 08.03.2021
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen
HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG,
Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und
Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International
Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert
Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles
von Saldern
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 23.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 19.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 05.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen
HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG,
Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und
Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International
Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert
Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles
von Saldern
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 23.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 19.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 05.03.2021