Insolvenzbekanntmachung

Heukamp GmbH & Co. KG

Hörstel

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Heukamp GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2020, Aktenzeichen 88 IN 31/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
88 IN 31/19
Registerbezug
Steinfurt, HRA HRA 5986
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.02.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen
Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp
GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die
Geschäftsführerin Sabine Heukamp, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte mönigundpartner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

wird der Beschluss vom 01.02.2020 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen
offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt und ergänzt, dass die Eröffnung
auch erfolgt aufgrund eines am 05.12.2019 eingegangenen Antrags einer
Gläubigerin.

Ferner werden die Verfahren 88 IN 31/19 und 88 IN 33/19 unter Führung des
zuerst genannten verbunden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4
InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss
beeinträchtigt sind.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6,
48149 Münster, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Münster, Am Stadtgraben
10, 48143 Münster, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Münster oder dem Landgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann,
wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des
Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des
Beschlusses.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

88 IN 31/19

Münster, 11.02.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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