Verteilungsverzeichnis
Heukamp GmbH & Co. KG
Hörstel
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Heukamp GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2025, Aktenzeichen 88 IN 31/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 88 IN 31/19
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 5986
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.12.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Heukamp, Langenhorstweg 2, 48477 Hörstel,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 872.760,30 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 457.701,00 EUR zur Verfügung.
Die Insolvenzgläubiger können somit mit einer Quote von etwa 52 % auf ihre Forderung rechnen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
88 IN 31/19
Amtsgericht Münster, 11.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Heukamp, Langenhorstweg 2, 48477 Hörstel,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 872.760,30 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 457.701,00 EUR zur Verfügung.
Die Insolvenzgläubiger können somit mit einer Quote von etwa 52 % auf ihre Forderung rechnen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
88 IN 31/19
Amtsgericht Münster, 11.12.2025