Sicherungsmaßnahme
Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V.
Obertshausen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2025, Aktenzeichen 810 IN 1211/25 H-9-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1211/25 H-9-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, VR 7194
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Götz Lautenbach
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1211/25 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V., Heusenstammer Straße 4, 63179 Obertshausen (AG Frankfurt am Main, VR 7194), vertr. d.: 1. Tilmann Asendorf, Hessenring 8, 65474 Bischofsheim, (Vorstand), 2. Olaf Eschenhagen, Neu-Isenburg, (Vorstand), ist am 02.10.2025 um 15:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2025