Masseunzulänglichkeit

Hense Bedachungen GmbH

Warstein

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Hense Bedachungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 10 IN 3/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 3/21
Registerbezug
Arnsberg, HRB 2763
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1984
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die mit dem Betrieb eines Dachdeckerhandwerks verbundenen Arbeiten einschließlich der Nebenarbeiten, der Fassadenbau, der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen Unternehmen, die Übernahme der Vertretung daran und die Errichtung von Zweigniederlassungen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 3/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2763 eingetragenen Hense Bedachungen GmbH, Romeckeweg 54, 59581 Warstein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Luse, Höhenweg 43a, 59581 Warstein

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Jutta Melchers, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen

wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

10 IN 3/21
Amtsgericht Arnsberg, 19.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Sicherungsmaßnahme
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