Sicherungsmaßnahme
Hense Bedachungen GmbH
Warstein
Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Hense Bedachungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2021, Aktenzeichen 10 IN 3/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 3/21
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB HRB 2763
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.01.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Marco Kuhlmann
- Im Handelsregister seit
- 1984
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die mit dem Betrieb eines Dachdeckerhandwerks verbundenen Arbeiten einschließlich der Nebenarbeiten, der Fassadenbau, der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen Unternehmen, die Übernahme der Vertretung daran und die Errichtung von Zweigniederlassungen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 3/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Hense Bedachungen GmbH, Romeckeweg 54, 59581 Warstein, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Luse, Höhenweg 43a, 59581 Warstein
ist am 15.01.2021, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Marco Kuhlmann, Nöttentor 2, 59494
Soest bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 3/21
Amtsgericht Arnsberg, 15.01.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Hense Bedachungen GmbH, Romeckeweg 54, 59581 Warstein, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Luse, Höhenweg 43a, 59581 Warstein
ist am 15.01.2021, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Marco Kuhlmann, Nöttentor 2, 59494
Soest bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 3/21
Amtsgericht Arnsberg, 15.01.2021