Sicherungsmaßnahme

Hense Bedachungen GmbH

Warstein

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Hense Bedachungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2021, Aktenzeichen 10 IN 3/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 3/21
Registerbezug
Arnsberg, HRB HRB 2763
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.01.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Marco Kuhlmann
Im Handelsregister seit
1984
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die mit dem Betrieb eines Dachdeckerhandwerks verbundenen Arbeiten einschließlich der Nebenarbeiten, der Fassadenbau, der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen Unternehmen, die Übernahme der Vertretung daran und die Errichtung von Zweigniederlassungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 3/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Hense Bedachungen GmbH, Romeckeweg 54, 59581 Warstein, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Luse, Höhenweg 43a, 59581 Warstein

ist am 15.01.2021, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Marco Kuhlmann, Nöttentor 2, 59494
Soest bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

10 IN 3/21
Amtsgericht Arnsberg, 15.01.2021

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Sicherungsmaßnahme
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