Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Helfende Franken gemeinnützige GmbH
Weismain
Das Amtsgericht Coburg hat zur Helfende Franken gemeinnützige GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2024, Aktenzeichen IN 213/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 213/21
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5193
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.09.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 213/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helfende Franken gemeinnützige GmbH, Burgleite 6, 96260 Weismain, vertreten durch den Geschäftsführer Müller Matthias
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5193
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 00623-21 SP, tr
erlässt das Amtsgericht Coburg am 17.09.2024 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 13.08.2024 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
1. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, werden für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wie folgt festgesetzt: ..........
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Beantragt und festgesetzt wurde die Vergütung für die erbrachte Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters. Aufgrund eines Versehens ist ein Hinweis darauf im Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 13.08.2024 unterblieben.
Der Beschluss war hinsichtlich des Tenors von Amts wegen zu berichtigen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 17.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helfende Franken gemeinnützige GmbH, Burgleite 6, 96260 Weismain, vertreten durch den Geschäftsführer Müller Matthias
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5193
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 00623-21 SP, tr
erlässt das Amtsgericht Coburg am 17.09.2024 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 13.08.2024 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
1. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, werden für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wie folgt festgesetzt: ..........
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Beantragt und festgesetzt wurde die Vergütung für die erbrachte Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters. Aufgrund eines Versehens ist ein Hinweis darauf im Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 13.08.2024 unterblieben.
Der Beschluss war hinsichtlich des Tenors von Amts wegen zu berichtigen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 17.09.2024