Forderungsprüfung
Helfende Franken gemeinnützige GmbH
Weismain
Das Amtsgericht Coburg hat zur Helfende Franken gemeinnützige GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen IN 213/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 213/21
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5193
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 213/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helfende Franken gemeinnützige GmbH, Burgleite 6, 96260 Weismain, vertreten durch den Geschäftsführer Müller Matthias
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5193
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 00623-21 SP, tr
1. Die Prüfung der bis 28.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 212 - 247 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helfende Franken gemeinnützige GmbH, Burgleite 6, 96260 Weismain, vertreten durch den Geschäftsführer Müller Matthias
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5193
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 00623-21 SP, tr
1. Die Prüfung der bis 28.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 212 - 247 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026