Sicherungsmaßnahme
Heinrich Röwer + Co. Zweirad Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Heinrich Röwer + Co. Zweirad Gesellschaft mit beschränkter Haftung. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2026, Aktenzeichen 41 IN 1/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 1/26
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 17597
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 24.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel mit Fahrrädern und Motorrädern sowie die Durchführung von Reparaturen. Weiterer Gegenstand ist der Handel mit Zubehör und Ersatzteilen für Fahrräder und Motorräder aller Art.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
41 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heinrich Röwer + Co. Zweirad Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Dielinger Str. 11, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 17597), vertr. d.: Brigitte Keidel, Schlägelweg 1, 49090 Osnabrück, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 03.02.2026 um 15:11 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 23.03.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 23.03.2026