Sicherungsmaßnahme

Heinrich Röwer + Co. Zweirad Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Osnabrück

Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Heinrich Röwer + Co. Zweirad Gesellschaft mit beschränkter Haftung. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2026, Aktenzeichen 41 IN 1/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 1/26
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17597
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.03.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Fahrrädern und Motorrädern sowie die Durchführung von Reparaturen. Weiterer Gegenstand ist der Handel mit Zubehör und Ersatzteilen für Fahrräder und Motorräder aller Art.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

41 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heinrich Röwer + Co. Zweirad Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Dielinger Str. 11, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 17597), vertr. d.: Brigitte Keidel, Schlägelweg 1, 49090 Osnabrück, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 03.02.2026 um 15:11 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 23.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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