Eröffnung des Verfahrens
Heimer Finanz GmbH & Co. KG
Heidelberg
Das Amtsgericht Heidelberg hat über das Vermögen der Heimer Finanz GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 15.09.2022, Aktenzeichen 80 IN 180/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 180/12
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 701525
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 15.09.2022
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
51 IN 180/12 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Heimer Finanz GmbH & Co. KG,
Heinrich-Fuchs-Straße 94, 69126 Heidelberg,
vertr. d. d. Heimer Beteiligungs GmbH,
diese vertr. d. d. Gschf. Markus Heimer, geb. am 30.10.1976,
- eingetragen beim Registergericht Mannheim, HRA 701525 -
- Vertrieb von Finanzprodukten, Versicherungen, Fonds etc. -
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.12.2012, um
10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Herr Rechtsanwalt Stephan Rüdlin, Friedrichsplatz 15, 68165 Mannheim.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.02.2013 unter Beachtung des
§ 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die
Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung
sind zu be-zeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an
die Schuldnerin, sondern nur noch an den den Insolvenzverwalter zu leisten.
II.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet; eine Gläubigerversammlung findet
nicht statt, § 5, Abs. II Satz 1 InsO.
Die angemeldeten Forderungen werden demzufolge schriftlich geprüft
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab
dem 15.02.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Heidelberg, 69115 Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15,
niedergelegt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht (§§ 29, 176 InsO),
ist der
25.02.2013.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben,
ob
die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden
vom
Ergebnis des Prüfungstermins nicht mehr benachrichtigt,
§ 179 Abs. III Satz 3 InsO.
Alle künftigen Termine werden veröffentlicht unter:
www. insolvenzbekanntmachungen. de.
Eine gesonderte Ladung der Gläubiger zum Schlusstermin findet nicht
statt.
Heidelberg, 13.12.2012
Amtsgericht
Heimer Finanz GmbH & Co. KG,
Heinrich-Fuchs-Straße 94, 69126 Heidelberg,
vertr. d. d. Heimer Beteiligungs GmbH,
diese vertr. d. d. Gschf. Markus Heimer, geb. am 30.10.1976,
- eingetragen beim Registergericht Mannheim, HRA 701525 -
- Vertrieb von Finanzprodukten, Versicherungen, Fonds etc. -
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.12.2012, um
10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Herr Rechtsanwalt Stephan Rüdlin, Friedrichsplatz 15, 68165 Mannheim.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.02.2013 unter Beachtung des
§ 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die
Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung
sind zu be-zeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an
die Schuldnerin, sondern nur noch an den den Insolvenzverwalter zu leisten.
II.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet; eine Gläubigerversammlung findet
nicht statt, § 5, Abs. II Satz 1 InsO.
Die angemeldeten Forderungen werden demzufolge schriftlich geprüft
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab
dem 15.02.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Heidelberg, 69115 Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15,
niedergelegt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht (§§ 29, 176 InsO),
ist der
25.02.2013.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben,
ob
die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden
vom
Ergebnis des Prüfungstermins nicht mehr benachrichtigt,
§ 179 Abs. III Satz 3 InsO.
Alle künftigen Termine werden veröffentlicht unter:
www. insolvenzbekanntmachungen. de.
Eine gesonderte Ladung der Gläubiger zum Schlusstermin findet nicht
statt.
Heidelberg, 13.12.2012
Amtsgericht