Schlusstermin
Heimer Finanz GmbH & Co. KG
Heidelberg
Das Amtsgericht Heidelberg hat zur Heimer Finanz GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 80 IN 180/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 180/12
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 701525
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 05.05.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
80 IN 180/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimer Finanz GmbH & Co. KG, Heinrich-Fuchs-Str. 94, 69126 Heidelberg, vertreten durch die Gesellschafterin Heimer Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heimer, geb. Heimer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 701525
- Schuldnerin -
Die Fortsetzung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.06.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und das Schlussverzeichnis
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 04.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimer Finanz GmbH & Co. KG, Heinrich-Fuchs-Str. 94, 69126 Heidelberg, vertreten durch die Gesellschafterin Heimer Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heimer, geb. Heimer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 701525
- Schuldnerin -
Die Fortsetzung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.06.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und das Schlussverzeichnis
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 04.05.2026