Sicherungsmaßnahme

Heikoeco International Trading & Consulting GmbH

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Heikoeco International Trading & Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2026, Aktenzeichen 509 IN 4/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
509 IN 4/26
Registerbezug
Bremen, HRB 40342 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
04.03.2026
Rechtsform
GmbH
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel sowie Import/Export von und mit Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Spielzeug und Bekleidung, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren; Maschinen und Rohstoffen, ferner Beratung und Dienstleistungen im Bereich des E-Commerce, insbesondere Produktkonformität und Fremdlager Service.
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

509 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heikoeco International Trading & Consulting GmbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRB 40342 HB), vertr. d.: 1. lulian Patrascu, (Geschäftsführer), 2. Haiku Qian, (Geschäftsführer), wird die mit Beschluss vom vom 20.02.2026 angeordnete Maßnahme zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger dahingehend aufgehoben, dass die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters sich nur noch auf die Aufgaben nach § 25 Abs. 2 InsO analog (Berichtigung der Kosten und Erfüllung begründeter Verbindlichkeiten) beschränken, soweit er Forderungen der Antragsgegnerin auf ein Treuhandkonto eingezogen hat. Die Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen wird der Antragsgegnerin im Übrigen zurück übertragen.

Amtsgericht Bremen, 04.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten