Insolvenzbekanntmachung
HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG
Haren (Ems)
Das Amtsgericht Meppen hat zur HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.01.2021, Aktenzeichen 9 IN 101/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meppen
- Aktenzeichen
- 9 IN 101/20
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 120242
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 19.01.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG, Neulande 5, 49733 Haren (Ems) (AG
Osnabrück, HRA 120242), vertr. d.: 1. HBW Fertigteildecken
Beteiligungsgesellschaft mbH, Neulande 5, 49733 Haren (Ems), (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Esders, Fontanestraße 36,
49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
auf Antrag des Insolvenzverwalters wird eine besondere Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der
08.02.2021.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und
zwar:
Die Gläubigerversammlung möge beschließen, dass im Rahmen des
Insolvenzverfahrens eine Veräußerung des Gebäudes sowie der Betriebs- und
Geschäftsausstattung nebst Inventar erfolgen kann zum Mindestkaufpreis in Höhe
von 2.050.000,00 EUR.
Der Mindestkaufpreis ist begründet in einem dem Insolvenzverwalter vorliegenden
Angebot. Der angebotene Kaufpreis entspricht den gutachterlichen Feststellungen
der Bewertung sowohl der Immobilie als auch der Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass ggf. noch weitere Kaufangebote
abgegeben werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Tag der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20,
49716 Meppen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Meppen, 18.01.2021
HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG, Neulande 5, 49733 Haren (Ems) (AG
Osnabrück, HRA 120242), vertr. d.: 1. HBW Fertigteildecken
Beteiligungsgesellschaft mbH, Neulande 5, 49733 Haren (Ems), (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Esders, Fontanestraße 36,
49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
auf Antrag des Insolvenzverwalters wird eine besondere Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der
08.02.2021.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und
zwar:
Die Gläubigerversammlung möge beschließen, dass im Rahmen des
Insolvenzverfahrens eine Veräußerung des Gebäudes sowie der Betriebs- und
Geschäftsausstattung nebst Inventar erfolgen kann zum Mindestkaufpreis in Höhe
von 2.050.000,00 EUR.
Der Mindestkaufpreis ist begründet in einem dem Insolvenzverwalter vorliegenden
Angebot. Der angebotene Kaufpreis entspricht den gutachterlichen Feststellungen
der Bewertung sowohl der Immobilie als auch der Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass ggf. noch weitere Kaufangebote
abgegeben werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Tag der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20,
49716 Meppen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Meppen, 18.01.2021