Sicherungsmaßnahme

HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG

Haren (Ems)

Das Amtsgericht Meppen hat zur HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2020, Aktenzeichen 9 IN 101/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen
9 IN 101/20
Registerbezug
Osnabrück, HRA 120242
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
09.10.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Andreas Sontopski

Veröffentlichungstext

9 IN 101/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG, Neulande 5, 49733 Haren (Ems) (AG
Osnabrück, HRA 120242), vertr. d.: HBW Fertigteildecken
Beteiligungsgesellschaft mbH, Neulande 5, 49733 Haren (Ems), (persönlich
haftende Gesellschafterin), ist am 08.10.2020 um 14:15 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Sontopski,
Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen, Tel.: 02557-93840, Fax: 02557-938450
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen,
Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 08.10.2020

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Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme