Insolvenzbekanntmachung
HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG
Haren (Ems)
Das Amtsgericht Meppen hat zur HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 101/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meppen
- Aktenzeichen
- 9 IN 101/20
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 120242
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBW-Fertigteildecken GmbH & Co. KG, Neulande 5, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 120242), vertr. d.: 1. HBW Fertigteildecken Beteiligungsgesellschaft mbH, Neulande 5, 49733 Haren (Ems), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Esders, Fontanestraße 36, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 08.10.2026, 10:30 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss des Vergleich vor dem Landgericht Oldenburg hinsichtlich eines Rechtsstreites aus dem Jahre 2016, AZ: 12 0 913/16
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Meppen, 15.09.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 08.10.2026, 10:30 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss des Vergleich vor dem Landgericht Oldenburg hinsichtlich eines Rechtsstreites aus dem Jahre 2016, AZ: 12 0 913/16
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Meppen, 15.09.2026