Sicherungsmaßnahme
Haustechnik Berger-Grünberg GmbH
Grünberg
Das Amtsgericht Gießen hat zur Haustechnik Berger-Grünberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen 6 IN 231/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 231/25
- Registerbezug
- Gießen, HRB 8887
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 03.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Hans-Jörg Laudenbach
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Reparatur, Wartung und Installation von Heizungs- und sanitären Anlagen, Alternative Energie, Solartechnik, Schüttholz Pelletanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Öl- und Gasheizungsanlagen, Klimaanlagen, Wohnraumlüftung, Installation von elektronischen Anlagen.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
6 IN 231/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haustechnik Berger-Grünberg GmbH, Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik, Bergstraße 16, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 8887), vertr. d.: Daniel Aleksic, (Geschäftsführer), ist am 03.12.2025 um 11:50 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden.
Amtsgericht Gießen
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