Sicherungsmaßnahme

Haustechnik Berger-Grünberg GmbH

Grünberg

Das Amtsgericht Gießen hat zur Haustechnik Berger-Grünberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen 6 IN 231/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 231/25
Registerbezug
Gießen, HRB 8887
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Reparatur, Wartung und Installation von Heizungs- und sanitären Anlagen, Alternative Energie, Solartechnik, Schüttholz Pelletanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Öl- und Gasheizungsanlagen, Klimaanlagen, Wohnraumlüftung, Installation von elektronischen Anlagen.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

6 IN 231/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haustechnik Berger-Grünberg GmbH, Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik, Bergstraße 16, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 8887), vertr. d.: Daniel Aleksic, (Geschäftsführer), ist am 03.12.2025 um 11:50 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden.
Amtsgericht Gießen

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten