Abweisung mangels Masse

Haustechnik Berger-Grünberg GmbH

Grünberg

Das Amtsgericht Gießen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Haustechnik Berger-Grünberg GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 19.01.2026, Aktenzeichen 6 IN 231/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 231/25
Registerbezug
Gießen, HRB 8887
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
19.01.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Reparatur, Wartung und Installation von Heizungs- und sanitären Anlagen, Alternative Energie, Solartechnik, Schüttholz Pelletanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Öl- und Gasheizungsanlagen, Klimaanlagen, Wohnraumlüftung, Installation von elektronischen Anlagen.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

6 IN 231/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haustechnik Berger-Grünberg GmbH, Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik, Bergstraße 16, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 8887), vertr. d.: Daniel Aleksic, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.12.2025 sind am 16.01.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Gießen

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
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