Abweisung mangels Masse
DUX Baumaschinen GmbH
Grünberg
Das Amtsgericht Gießen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der DUX Baumaschinen GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 6 IN 210/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 210/24
- Registerbezug
- Gießen, HRB 10570
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Vermietung, der Handel und Service von Baumaschinen und Werkzeugen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
6 IN 210/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DUX Baumaschinen GmbH, Laubacher Weg 18, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 10570), vertr. d.: Ivan Caraja, BULGARIEN, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 31.07.2025 sind am 03.11.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Gießen
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 31.07.2025 sind am 03.11.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Gießen