Forderungsprüfung
HASE Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wilhelmshaven
Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat zur HASE Steuerberatungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 109/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 109/23
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 130667
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr. 10 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren HASE Steuerberatungsgesellschaft mbH, Grenzstr. 19, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 130667), vertr. d.: Eckhard Hase, Hagenstr. 16, 26316 Varel, (Gesellschafter), sollen die bis 18.09.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis einschließlich 13.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren HASE Steuerberatungsgesellschaft mbH, Grenzstr. 19, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 130667), vertr. d.: Eckhard Hase, Hagenstr. 16, 26316 Varel, (Gesellschafter), sollen die bis 18.09.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis einschließlich 13.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 18.09.2026