Insolvenzbekanntmachung

Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH

Liebenburg

Das Amtsgericht Goslar hat zur Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.12.2023, Aktenzeichen 32 IN 16/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 16/19
Registerbezug
Braunschweig, HRB 110512
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
21.12.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Stammkapital
53.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

32 IN 16/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH, Posthof 8, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 110512), vertr. d.: Horst Heyden, Luttersche Str. 7, 38704 Liebenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 24.01.2024, 10:30 Uhr, II/F, 3. OG, Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 20.12.2023

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten