Forderungsprüfung
Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH
Liebenburg
Das Amtsgericht Goslar hat zur Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2024, Aktenzeichen 32 IN 16/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Goslar
- Aktenzeichen
- 32 IN 16/19
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110512
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 12.12.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Stammkapital
- 53.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
32 IN 16/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH, Posthof 8, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 110512), vertr. d.: Horst Heyden, Luttersche Str. 7, 38704 Liebenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 10.12.2024
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 10.12.2024