Insolvenzbekanntmachung

Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH

Liebenburg

Das Amtsgericht Goslar hat zur Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 32 IN 16/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 16/19
Registerbezug
Braunschweig, HRB 110512
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Stammkapital
53.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

32 IN 16/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH, Posthof 8, 38704 Liebenburg (AG Braunschweig, HRB 110512), vertr. d.: Horst Heyden, Luttersche Str. 7, 38704 Liebenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 01.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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