Forderungsprüfung
Harald Antonius Johann, Inhaber der Firma Johann & Backes Schieferbergbau, Schiefergroßhandel, Import und Export e.K.
Bundenbach
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat zur Harald Antonius Johann, Inhaber der Firma Johann & Backes Schieferbergbau, Schiefergroßhandel, Import und Export e.K. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 27/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 27/22
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 11536
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 11.09.2026
- Rechtsform
- e.K.
- Branchenindikator
- Handel & E-Commerce (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 27/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Harald Antonius Johann, Inhaber der Firma Johann & Backes Schieferbergbau, Schiefergroßhandel, Import und Export e.K., Handel mit Naturschiefer, geb. am 03.01.1964, Flurstraße 9, 55626 Bundenbach (AG Bad Kreuznach, HRA 11536), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 10.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 10.09.2026