Forderungsprüfung
GT & S Drinks GmbH & Co. KG
Edesheim
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur GT & S Drinks GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2024, Aktenzeichen 3 IN 92/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 92/21
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRA 30782
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 12.08.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 92/21
25.07.2024
In dem Insolvenzverfahren
GT & S Drinks GmbH & Co. KG, Provisstraße 23, 67483 Edesheim (AG Landau in der Pfalz, HRA 30782),
vertreten durch:
1. GT & S Drinks Verwaltungs-GmbH, ebenda, (AG Landau in der Pfalz, HRB 32556), (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Maximilian Altstädt, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, (Verfahrenspfleger),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 21.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 92/21
25.07.2024
In dem Insolvenzverfahren
GT & S Drinks GmbH & Co. KG, Provisstraße 23, 67483 Edesheim (AG Landau in der Pfalz, HRA 30782),
vertreten durch:
1. GT & S Drinks Verwaltungs-GmbH, ebenda, (AG Landau in der Pfalz, HRB 32556), (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Maximilian Altstädt, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, (Verfahrenspfleger),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 21.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.