Insolvenzbekanntmachung

Groen Baumaschinen GmbH

Bad Bentheim

Das Amtsgericht Nordhorn hat zur Groen Baumaschinen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2024, Aktenzeichen 7 IN 2/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 2/20
Registerbezug
Osnabrück, HRB 204365
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
18.09.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

7 IN 2/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Groen Baumaschinen GmbH, Londoner Str. 1-3, 48455 Bad Bentheim (AG Osnabrück, HRB 204365), vertr. d.: Annerose Groen, Schlosstraße 20 c, 48455 Bad Bentheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 16.10.2024, 09:00 Uhr, Saal 42, Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert, und zwar:
Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, mit der Geschäftsführerin Annerose Groen einen Vergleich abzuschließen über Haftungsansprüche gemäß § 64 GmbHG, § 15 b InsO, dass mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von 5.000,00 Euro sämtliche Ansprüche gegenüber der Geschäftsführerin in diesem Insolvenzverfahren erledigt sind.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 16.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme