Forderungsprüfung
Gradis Bau GmbH
Sulzbach
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Gradis Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 799/25 G-16-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 799/25 G-16-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 127330
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Arbeiten und Dienstleitungen im Bereich des Bauhauptgewerbes, als da sind Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Straßenbau, Eisenbahnoberbau und Sportanlagenbau, Wasserbau, Spezialbau, sonstigen Tiefbau und Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Zimmerei und Ingenieurholzbau, Gerüstbau, Fassadenreinigung.
Veröffentlichungstext
810 IN 799/25 G-16-5 In dem Insolvenzverfahren Gradis Bau GmbH, Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 127330),
vertreten durch:
Hans-Dieter Gerlach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.12.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.10.2026
vertreten durch:
Hans-Dieter Gerlach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.12.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.10.2026