Forderungsprüfung
GPS Technologies GmbH
Bad Vilbel
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur GPS Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2025, Aktenzeichen 810 IN 781/24 G-10-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 781/24 G-10-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101077
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 07.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 75.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel mit Maschinen für die Elektronikfertigung nebst Service und Beratung.
Veröffentlichungstext
810 IN 781/24 G-10-7 In dem Insolvenzverfahren GPS Technologies GmbH, Theodor-Heuss-Straße 31-33, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 101077),
vertreten durch: 1. Andreas Gerspach, Gelnhausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Podßus, Weilmünster, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.07.2025
vertreten durch: 1. Andreas Gerspach, Gelnhausen, (Geschäftsführer), 2. Uwe Podßus, Weilmünster, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.07.2025