Forderungsprüfung
Göcking, Werner
Lingen (Ems)
Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur Göcking, Werner eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.12.2025, Aktenzeichen 18 IN 45/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lingen (Ems)
- Aktenzeichen
- 18 IN 45/24
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 206234
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 19.12.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr. 18 IN 45/24
In dem Insolvenzverfahren Werner Göcking, geb. am 02.09.1959, Bachstraße 30, 49811 Lingen (Ems), als Inhaber der Firma C.G.S. Systeme, Kampstraße 1, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 206234), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Absatz 1 InsO angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Burgstraße 28, 49808 Lingen aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 08.01.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wurde, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Lingen (Ems), 18.12.2025
In dem Insolvenzverfahren Werner Göcking, geb. am 02.09.1959, Bachstraße 30, 49811 Lingen (Ems), als Inhaber der Firma C.G.S. Systeme, Kampstraße 1, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 206234), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Absatz 1 InsO angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Burgstraße 28, 49808 Lingen aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 08.01.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wurde, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Lingen (Ems), 18.12.2025