Schlusstermin

Göcking, Werner

Lingen (Ems)

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur Göcking, Werner eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen 18 IN 45/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lingen (Ems)
Aktenzeichen
18 IN 45/24
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206234
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
26.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Veröffentlichungstext Schlusstermin:

18 IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Werner Göcking, geb. am 02.09.1959, Bachstraße 30, 49811 Lingen (Ems), als Inhaber der Firma C.G.S. Systeme, Kampstraße 1, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 206234), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.09.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
f) Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechung des Insolvenzverwalters liegen nebst den gerichtlichen Prüfungsvermerken, der Rechtsmittelbelehrung, etwaigen Forderungsanmeldungen und Widersprüchen zur Einsicht der Beteiligten auf der Serviceeinheit des Insolvenzgerichts Lingen (Ems), Burgstr. 28, 49808 Lingen (Ems) aus.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lingen (Ems), 21.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens