Vergütungsfestsetzung

Göcking, Werner

Lingen (Ems)

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur Göcking, Werner eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen 18 IN 45/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lingen (Ems)
Aktenzeichen
18 IN 45/24
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206234
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
26.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

AZ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Werner Göcking, geb. am 02.09.1959, Bachstraße 30, 49811 Lingen (Ems), als Inhaber der Firma C.G.S. Systeme, Kampstraße 1, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 206234), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 21.08.2026 wie folgt festgesetzt worden:

xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)

xxx
EUR
Auslagen

xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

xxx
EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marcus Vorast, Piusallee 8, 48147 Münster, Tel.: 0251/609652-0, Fax: 0251/609652-29, Internet: info@michels-inso.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.08.2026 beantragte d. Insolvenzverwalter/-in die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Vorliegend wurde die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV, § 13 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV, die der Zustellungskosten aus § 4 Abs. 2 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweis:
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt entsprechend der Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) auszugsweise.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen eingesehen werden.
Amtsgericht Lingen (Ems) 21.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens