Insolvenzbekanntmachung
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH
Bargeshagen
Das Amtsgericht Rostock hat zur GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 60 IN 303/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 303/14
In dem Insolvenzverfahren der
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, Reuterstraße 5, 18211 Bargeshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über:
Der hälftigen Aufteilung des aus der Realisierung von Anfechtungsansprüchen erzielten Erlöses in Höhe von € 2.157,96 zwischen den Insolvenzmassen in den Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERMANIA Apparatebau GmbH und der GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH wird zugestimmt
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.10.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 17.09.2026
In dem Insolvenzverfahren der
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, Reuterstraße 5, 18211 Bargeshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über:
Der hälftigen Aufteilung des aus der Realisierung von Anfechtungsansprüchen erzielten Erlöses in Höhe von € 2.157,96 zwischen den Insolvenzmassen in den Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERMANIA Apparatebau GmbH und der GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH wird zugestimmt
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.10.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 17.09.2026