Insolvenzbekanntmachung
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH
Bargeshagen
Das Amtsgericht Rostock hat zur GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2015, Aktenzeichen 60 IN 303/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 25.06.2015
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 303/14
In dem Insolvenzverfahren d.
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, vertreten durch d.
Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm, Reuterstraße 5, 18211 Bargeshagen
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Aufnahme des Rechtsstreits gegen
die
Cofely Deutschland GmbH bei dem Landgericht Chemnitz zum Geschäftszeichen 4 O
2213/11 und ggf. zur Schließung eines Vergleiches zur Beiligung dieses
Rechtsstreits
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2015 bei dem
Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen
geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1
InsO als
erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 24.06.2015
In dem Insolvenzverfahren d.
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, vertreten durch d.
Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm, Reuterstraße 5, 18211 Bargeshagen
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Aufnahme des Rechtsstreits gegen
die
Cofely Deutschland GmbH bei dem Landgericht Chemnitz zum Geschäftszeichen 4 O
2213/11 und ggf. zur Schließung eines Vergleiches zur Beiligung dieses
Rechtsstreits
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2015 bei dem
Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen
geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1
InsO als
erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 24.06.2015