Forderungsprüfung
GM Gebäudetechnik UG
Beckum
Das Amtsgericht Dortmund hat zur GM Gebäudetechnik UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.04.2025, Aktenzeichen 255 IN 88/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 88/19
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 15889
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.04.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 88/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15889 eingetragenen 'GM Gebäudetechnik UG, Friedrich-Ebert-Str. 7a, 59425 Unna,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Martello,
Plaza Espana 4, 07640 Ses Salines, Spanien
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 15 - 19) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
255 IN 88/19
Amtsgericht Dortmund, 11.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15889 eingetragenen 'GM Gebäudetechnik UG, Friedrich-Ebert-Str. 7a, 59425 Unna,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Martello,
Plaza Espana 4, 07640 Ses Salines, Spanien
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 15 - 19) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
255 IN 88/19
Amtsgericht Dortmund, 11.04.2025