Verteilungsverzeichnis
Glasfasertechnik Pioch GmbH
Euskirchen
Das Amtsgericht Bonn hat zur Glasfasertechnik Pioch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 97 IN 61/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 61/24
- Registerbezug
- Bonn, HRB 22764
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Verarbeitung von Glasfaserkabel im On- und Offshorebereich.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, 53919 Weilerswist
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 344.792,91 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 61/24
Amtsgericht Bonn, 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, 53919 Weilerswist
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 344.792,91 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 61/24
Amtsgericht Bonn, 02.09.2026