Schlusstermin
Glasfasertechnik Pioch GmbH
Euskirchen
Das Amtsgericht Bonn hat zur Glasfasertechnik Pioch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 97 IN 61/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 61/24
- Registerbezug
- Bonn, HRB 22764
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Verarbeitung von Glasfaserkabel im On- und Offshorebereich.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, 53919 Weilerswist
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 61/24
Amtsgericht Bonn, 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22764 eingetragenen Glasfasertechnik Pioch GmbH, Lisztstrasse 24, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Pioch, Heinrich-Rosen-Allee 49, 53919 Weilerswist
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 61/24
Amtsgericht Bonn, 02.09.2026