Insolvenzbekanntmachung

Glander Raumgestalter GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur Glander Raumgestalter GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.02.2025, Aktenzeichen 56 IN 41/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 41/24
Registerbezug
Lüneburg, HRB 209100
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
04.02.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
27.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Einzelhandel mit Textilien, Farben, Bodenbelägen sowie Bodenlegerhandwerk und Raumausstatterhandwerk sowie Maler- und Lackiererhandwerk

Veröffentlichungstext

56 IN 41/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glander Raumgestalter GmbH, Berner Heerweg 155, 22159 Hamburg (AG Lüneburg, HRB 209100), vertr. d.: Nancy Glander, Nordbünte 27, 21385 Oldendorf (Luhe), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 26.02.2025, 10:30 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 03.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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