Insolvenzplan
Giesserei Schmidt GmbH
Cuxhaven
Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Giesserei Schmidt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 12 IN 4/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cuxhaven
- Aktenzeichen
- 12 IN 4/26
- Registerbezug
- Neuss, HRB 21769
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 12.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 04.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Cuxhaven, 12.05.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 04.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Cuxhaven, 12.05.2026