Vergütungsfestsetzung

Giesserei Schmidt GmbH

Cuxhaven

Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Giesserei Schmidt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.08.2026, Aktenzeichen 12 IN 4/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 4/26
Registerbezug
Neuss, HRB 21769
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
17.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 10 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.06.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Da keine Schlussrechnung vorliegt, ist die Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV zu schätzen. Hierfür ist Wert der Vermögensgegenstände maßgebend, auf die sich die Verwaltungs- und Sicherungstätigkeit erstreckt hat. Der Fortführungswert nach dem Verzeichnis gem. § 151 InsO beträgt: 2.369.111,14 EUR und der Liquidationswert 1.418.595,42 EUR. Dieser Schätzwert wird jedoch durch die Summe der Forderungen aller zu befriedigenden Insolvenz- und Massegläubiger begrenzt (BGH NZI 2023, 779). Insolvenzforderungen wurden in Höhe von 778.958,21 EUR festgestellt. Zuzüglich der Masseverbindlichkeiten (Gerichtskosten und Vergütung des vorläufigen Sachwalters) ergibt sich eine Berechnungsgrundlage von aufgerundet 800.000,00 EUR.

I.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung für den Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Hiervon erhält der Sachwalter in der Regel 60 % als Vergütung, somit EUR.

II.

1. Es wurde ein Zuschlag von 10% auf die Regelvergütung des Sachwalters gewährt, da abweichend vom Regelfall der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin mit 56 Mitarbeitern fortgeführt wurde. Es waren Zustimmungen zu Personalmaßnahmen zu erteilen, insbesondere zu dem Sozialplan mit einer Transfergesellschaft. Die Betriebsfortführung war zu begleiten und es bedurfte der Einbindung und Abstimmung mit den Gläubigern.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 13.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Insolvenzplan
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Eröffnung des Verfahrens