Insolvenzplan

Bäcker Buck KG

Cadenberge

Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Bäcker Buck KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 12 IN 7/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 7/23
Registerbezug
Tostedt, HRA 202361
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
KG

Veröffentlichungstext

12 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker Buck KG, Stader Str. 19, 21781 Cadenberge, vertr. d. den persönlich haftenden Gesellschafter Hans Buck (AG Tostedt, HRA 202361), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 26.11.2026, 11:30 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin an die Bäcker Buck GmbH i. G. einschl. Betriebsimmobilie im Wege eines Insolvenzplans spätestens bis zum 01.04.2027, alternativ Veräußerung des Geschäftsbetriebs und der Betriebsimmobilie an die Bäckerei Daetz GmbH & Co. KG zum 01.01.2027

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 28.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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