Insolvenzbekanntmachung
Gies GmbH
Niederaula
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat zur Gies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2025, Aktenzeichen 11 IN 55/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Hersfeld
- Aktenzeichen
- 11 IN 55/21
- Registerbezug
- Bad Hersfeld, HRB 62
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 12.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1972
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen aller Art und verwandter Produkte; die Beteiligung an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen; die Übernahme von Geschäftsführung und von Verwaltung und die Beteiligung an Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist; die Übernahme der Haftung als Komplementär-Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften.
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
11 IN 55/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gies GmbH, Jossastraße 75, 36272 Niederaula (AG Bad Hersfeld, HRB 62), vertr. d.: Martin Gies, Solmser Str. 14, 36272 Niederaula, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht ist der 26.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Schuldnerin (für den Zeitraum der Eigenverwaltung)
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 26.02.2025
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht ist der 26.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Schuldnerin (für den Zeitraum der Eigenverwaltung)
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 26.02.2025
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Aufhebung des Verfahrens
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme